Z Online Immobilienlexikon - Immobilienfachwissen aus der Immobilienwirtschaft
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Zeitwert
Neuwert abzüglich Wertminderungen, die infolge Alters, Abnutzung oder mangelnden Unterhalts eingetreten sind.
Zinsabschlag
Nach dem Zinsabschlaggesetz vom 9.11.1992 werden seit dem 1.1.1993 alle Zinseinkünfte grundsätzlich der Einkommenssteuer unterzogen. Dies geschieht durch einen Zinsabschlag von 30%. Der Abschlag wird von dem jeweiligen Institut dem Kunden sofor abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Erteilt der Kunden dem jeweiligen Kreditinstiut einen Freistellungsauftrag, wird der Abzug vermieden.
Zinsbindungsfrist
siehe Zinsfestschreibung
Zinsfestschreibung
Als Zinsfestschreibung bezeichnet man den Zeitraum, für den die Konditionen zwischen dem Darlehensnehmer und Darlehensgeber festgeschrieben werden. Die Zinsfestschreibung hat gegenüber dem variablen Zins den Vorteil, daß der Darlehensnehmer seine finanzielle Belastung langfristig sicher rechnen kann. In einer Niedrigzinsphase ist es sinnvoll, sich den aktuell niedrigen Zins durch langfrisitge Zinsfestschreibung zu sichern.
Zusatzsicherheiten
Unter bestimmten Umständen können Banken zusätzliche Sicherheiten verlangen. Hierzu zählen zum Beispiel Bürgschaften von Banken oder vom Arbeitgeber, Mitverpflichtungen von Verwandten, Abtretung von Ansprüchen aus Kapital- und Risikolebensversicherungen oder aus Bausparverträgen sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.
Zweckbestimmungserklärung
Vereinbarung zwischen der Bank und dem Darlehensnehmer bzw. Grunstücks-eigentümer über den Umfang der durch die Grundschuld gesicherten Verbindlichkeiten.
Zwischenkredit/finanzierung
Zwischenfinanzierungen dienen zur Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs bis zur endgültigen Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel. Zwischenfinanzierungen finden in der Regel ihre Anwendung innerhalb der Bauphase zur Begleichung evtl. anfallender Kosten, wie zum Beispiel Handwerkerrechnungen etc.