B Online Immobilienlexikon - Immobilienfachwissen aus der Immobilienwirtschaft
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Barwert
Die Berechnung des Barwertes ermöglicht es Ihnen unterschiedliche Anlagemöglichkeiten (z.B. Wertpapier und Immobilie) miteinander zu vergleichen, unter der Annahme eines identischen Kalkulationszinses und einer vergleichbaren Laufzeit der Anlagemöglichkeiten. Für den Investor stellt sich diejenige Anlagemöglichkeit als vorteilhaft heraus, die den höheren Barwert ergibt. In den Barwert fließen auf der Einnahmenseite die jährlichen Mieterträge auf der Ausgabenseite möglicherweise anfallende Nachinvestitionen (Reparaturaufwendungen) sowie Bewirtschaftungskosten ein. Die Differenz wird auf einen fixierten Zeitpunkt, unter Einbeziehung der Zinsen für spätere Fälligkeiten, die sich im Laufe eines Betrachtungszeitraums bzw. der Lebensdauer einer Immobilie ergeben, abgezinst und der am Ende der Investitionsrechnung stehende Verkaufserlös der Immobilie wird hinzuaddiert.
Baubeschreibung
Die meist durch einen Architekten erstellte Baubeschreibung erklärt die bei der Durchführung eines geplanten Bauvorhabens angewendeten Techniken und eingesetzten Materialien und Rohstoffe. Durch die Baubeschreibung kann man die Bauweise eines Gebäudes besser beurteilen. Sie ist u.a. auch ein Bestandteil für den Antrag zur Erteilung einer Baugenehmigung.
Baufreigabe
Nachdem Sie eine Baugenehmigung vom Bauamt erhalten haben, können Sie noch nicht mit dem Bauen beginnen. Vorher müssen Sie sich noch vom Bauamt eine Baufreigabe erteilen lassen, in der z. B. die Baustellenzufahrt, die Feuerwehrzufahrt usw. geregelt ist.
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Dieser sagt aus, daß dem beantragten Bauvorhaben in Abhängigkeit des Erfüllens bestimmter Auflagen nach öffentlicher Gesetzgebung keine Hindernisse entgegenstehen. Die Auflagen zur Erteilung einer Baugenehmigung richten sich nach der jeweiligen Bauordnung des einzelnen Bundeslandes. Eine Baugehmigung ist zeitlich befristet und gebührenpflichtig.
Bauherr
Als Bauherr wird bezeichnet, wer selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben in eigenem Namen durchführt oder durchführen läßt. Der Bauherr trägt alle Risiken der Bauvorbereitung, -durchführung und der Bauherrnhaftung. Er entscheidet über die architektonische und technische Gestaltung des Bauvorhabens sowie die Art der Finanzierung und ihre Absicherung.
Baukosten
Als Baukosten bezeichnet Kosten, die bei der Errichtung eines Bauwerkes entstehen. Dies sind u.a. die Kosten für den gesamten Roh- und Ausbau des Bauwerkes einschließlich der dazu notwendigen Baustelleneinrichtung, Kosten für Installationsabeiten (z.B. für Abwasser, Wasser, Wärme, Strom und Fernmeldetechnik), Kosten für technische Anlagen zum Betrieb der Installationen, betriebliche Einbauten sowie andere, besondere Bauausführungen.
Baunebenkosten
Zu den Baunebenkosten gehören u.a. die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung), Kosten für die Beschaffung von Baugeldern (z.B. Disagio) sowie ggf. anfallende Bereitstellungszinsen.
Bauplan
ist ein Plan, in dem das Haus/die Eigentumswohnung maßstabsgerecht von einem Architekten dargestellt wird.
Bausparvertrag
Der Bausparvertrag ist ein Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den ein Darlehensnehmer bzw. Bausparer nach Leistung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt. Rechtlich ist der Bausparvertrag ein gegenseitiger, langfristiger Darlehensvorvertrag, welcher über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen wird.
Bauträger
Als Bauträger bezeichnet man Unternehmen, welche i.d.R. im Auftrage eines Bauherren Grundstücke erwerben und mit Häusern oder Eigentumswohnungen schlüsselfertig bebauen, um diese Interessenten zum Kauf anzubieten. In einigen Fällen kann der Bauträger auch gleichzeitig der Bauherr sein.
Bearbeitungsgebühr / -entgelt
Von den Banken i.d.R. einmalig erhobene Gebühr für die Bearbeitung des Darlehensantrages. Diese wird i.d.R. bei Auszahlung des Darlehens vom Darlehensbetrag abgezogen, d.h. nicht 100 Prozent des Darlehens werden ausbezahlt.
Belastung, monatliche
Als monatliche Belastung wird der Betrag bezeichnet, welchen der Darlehensnehmer jeden Monat für Zins und Tilgung zurückzahlen muß. Die Bank wird im Rahmen der Bonitätsprüfung ermitteln, ob der Darlehensnehmer diese monatliche Belastung leisten kann, d.h. ob er nach Abzug dieses Betrages von seinem ihm monatlich netto zur Verfügung stehenden Gehaltes genug finanzielle Mittel aufbringen kann, um seinen weiteren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Höhe der Mittel für den Lebensunterhalt richtet sich nach der individuellen Situation des Darlehensnehmers (Familienstand, laufende Haushaltskosten, sonstige Verbindlichkeiten, etc.).
Beleihungsgrenze
"Die Beleihungsgrenze gibt den Teil eines nachgefragten Darlehens wieder, welchen eine Bank bereit ist zu finanzieren. Dies sind für erstellige Hypotheken (erststelliger Beleihungsraum) i.d.R. 60 Prozent des ""vorsichtig"" ermittelten Grundstücks- und Gebäudewertes. Die Mittel für solche Darlehen beschafft sich die Hypothekenbank durch den Verkauf von Pfandbriefen. Viele Hypothekenbanken sind aber auch bereit, die Beleihungsgrenze für erstellige Hypotheken zu überschreiten und bis zu 80 Prozent der Herstellungskosten oder des Kaufpreises zu finanzieren. In einem solchen Fall spricht man von einer Gesamtfinanzierung."
Beleihungsobjekt
Als Beleihungsobjekt bezeichnet man das Grundstück, Haus oder die Wohnung, welche als Sicherheit für eine geplante Baufinanzierung dienen soll.
Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen sind Zinsen, welche die Bank dem Darlehensnehmer für den Zeitraum zwischen der Bereitstellung des Darlehens (Darlehenszusage) und der tatsächlichen Inanspruchnahme des Darlehens (Auszahlung) in Rechnung stellen kann. Die Begründung dafür liegt darin, daß der Darlehensgeber mit der Darlehenszusage die bewilligten Kreditmittel bereitstellt, für die ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung Refinanzierungskosten bei der Bank verursachen.
Bewirtschaftungskosten
Als Bewirtschaftungskosten bezeichnet man die Kosten für den laufenden Betrieb und die Unterhaltung einer Immobilie, so z.B. Heizkosten, Grundsteuer, Versicherungen, Reparaturen und öffentliche Gebühren (z.B. Müllabfuhr, Wasser, Straßenreinigung, usw.).
Bodenrichtwert
Wird amtlich festgestellt. Ist bei jeder Gemeinde einzusehen und erfragbar.
Bodenwert
Quadratmeterpreis (inkl. Erschließung, aber ohne Grundstückserwerbsnebenkosten) x rentabler Grundstücksgröße.
Bonität
Unter Bonität versteht man die Kreditwürdigkeit des einzelnen Darlehensnehmers. Dieser muß nach Abzug der für eine angemessene Lebensführung erforderlichen Beträge von seinen regelmäßig erzielten Einkünften in der Lage sein, die laufende Kreditkosten (monatliche Belastung) zu zahlen. Weiterhin wird überprüft, ob er mit seinem bisherigen Verhalten ihm eingegangene Verpflichtungen stets pünktlich nachgekommen ist. Die Bank holt sich diese Infomationen bei den verschiedenen Anbietern von Auskünften (z.B. Schufa).
Bürgschaft
Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich ein Bürge gegenüber einem Darlehensgeber, für die Erfüllung einer näher bezeichneten Verbindlichkeit oder Verpflichtung des Darlehensnehmers einzustehen. Eine Bürgschaft dient damit zur Sicherung einer Forderung des Gläubigers (z.B. eine Bank) bei Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit des Schuldners. Der Darlehensgeber verlangt i.d.R. eine sog. selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge in Anspruch genommen werden kann, ohne daß die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners feststehen muß. Der Bürge erhebt für die eingegangene Bürgschaft eine Bürgschaftsgebühr.
Bürgschaftsgebühr
Für die Stellung einer Bürgschaft erhebt der Bürge für die Übernahme des Risikos sowie den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr), die dem begünstigten Darlehensnehmer in Rechnung gestellt wird.