S     Online Immobilienlexikon - Immobilienfachwissen aus der Immobilienwirtschaft

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Schufa

Der User erklärt sich damit einverstanden, daß die hier angegebenen Daten bei der zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) überprüft werden, wenn er nach Erhalt eines Kreditangebotes sich für die Freigabe seiner persönlichen Daten entschlossen hat und auf einem gesonderten Antrag durch seine persönlich geleistete Unterschrift sein Einverständnis dafür abgegeben hat. Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen, repräsentiert durch die Bundesschufa, regional verteilt auf 13 Schufagesellschaften. Aufgabe der Schufa ist es, ihren vertragspartnern informationen zu geben, die sie vor Verlusten im Kreditgeschäft schützen.



Schuldübernahme

Schuldübernahme ist der im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bestehenden Darlehensvertrag unter gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers.



Schuldzinsen

Schuldzinsen sind in der Volkswirtschaft das Entgelt für die Überlassung von Finanzierungsmitteln. Schuldzinsen sind bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten grundsätzlich absetzungsfähig. Bei neu errichteten selbstgenutzten Wohnungen, für die der Bauantrag nach dem 30.09.1991 gestellt wurde, und die vor dem 1.1.1995 fertiggestellt oder vor diesem Zeitpunkt im Jahr der Fertigstellung angeschafft wurden, können (gem.§ 10e, Abs. 6a EStG) die mit diesem Objekt in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schuldzinsen im Jahr der Herstellung und in den folgenden Jahren bis zur Höhe von jeweils € 6.000 steuerlich als Sonderausgaben abgezogen werden. Im übrigen sind Zinsen bei selbstgenutzten Objekten nicht abzugsfähig.



Sonderausgaben

Im Steuerrecht (§§10, 10a-f EStG) genau festgelegte Aufwendugen, die im Rahmen der Einkommensbesteuerung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können (z.B. Kosten vor Bezug eines Eigenheims, Aufwendungen für die Altersvorsorge, Ausbildungskosten, Spenden, Unterhaltungsleistungen an getrennt lebende Ehegatten, Kirchensteuer, der Verlustrücktrag und- vortrag sowie die Abzugsbeträge zur Förderng des Wohneigentums)



Sondereigentum

Im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum ist das Sondereigentum Alleineigentum des Wohnungseigentümers. Zum Sondereigentum gehören die Räume, die in der Teilungserklärung als Sondereigentum bezeichnet sind.



Sondernutzungsrechte

Sondernutzungsrechte räumen einem oder einer Gruppe von Sondereigentümern ein i.d.R. alleiniges Nutzungsrecht bestimmter Teile des Gemeinschaftseigentums ein. Sie sind aus dem Grundbuch ersichtlich und werden in der Teilungserklärung aufgeführt. Sondernutzungsrechte können z.B. PKW-Stellplätze, Gartenflächen vor Parterrewohnungen oder auch Hausfassaden zwecks Werbung sein.



Sondertilgung

Als Sondertilgung beizeichnet man die Möglichkeit zur Tilgung, die über die im Darlehensvetrag vorher vereinbarten Leistungsraten hinausgeht. Bei einem Großteil der Kreditinstitute ist die Sondertilgung nur mit einer gesonderten Zustimmung möglich. Kreditinstitute können hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wodurch Sondertilgungen häufig unrentabel werden.



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