C Online Immobilienlexikon - Immobilienfachwissen aus der Immobilienwirtschaft
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Courtage
"Als Courtage bezeichnet man den ""Maklerlohn"" für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages (z.B. Kaufvertrag einer Immobilie) oder für die Vermittlung eines Vertrages. Ein Courtageanspruch ist dann begründet, wenn die Maklertätigkeit ursächlich war für das Zustandekommen des Vertrages. Im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen ist der Maklerlohn erfolgabhängig. Die Höhe der Courtage bemißt sich deshalb auch nicht nach dem Aufwand, sondern i.d.R. nach einem Prozentsatz des Objektpreises, bei Miet- und Pachtverträgen als Mehrfaches der vereinbarten Nettomiete oder -pacht."